Allgemeine Geschäftsbedingungen SL Vermessung GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) des Unternehmens SL Vermessung GmbH, Heimweg 5, 5727 Oberkulm (nachfolgend „SL Vermessung“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Kunden mit SL Vermessung.

SL Vermessung bietet Dienstleistungen an im Bereich Terrainaufnahmen, Absteckpläne, Volumen- und Flächenberechnungen, Aushubabsteckung, Schnurgerüstabsteckung, Gebäudemessung, allgemeine Vermessungsarbeiten und 2D/3D-Plandatenaufbereitung für Maschinensteuerungen und Vermessungssysteme.

Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit SL Vermessung geschäftliche Beziehungen pflegt.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SL Vermessung.

Der Kunde bestätigt bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von SL Vermessung und bei der Nutzung der Website bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.

2. Informationen auf www.vermessung.ch

www.vermessung.ch beinhaltet Informationen über Dienstleistungen. Preisänderungen sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf www.vermessung.ch (Dienstleistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. SL Vermessung bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf www.vermessung.ch korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann SL Vermessung weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

Sämtliche Angebote auf www.vermessung.ch gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.

SL Vermessung kann keine Garantie abgeben, dass die auf www.vermessung.ch aufgeführten Dienstleistungen erbracht werden können. Daher sind alle Angaben zu Dienstleistungen ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

3. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte von SL Vermessung durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Kunde die von SL Vermessung angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

4. Bezahlung

Der Kunde ist verpflichtet, die von SL Vermessung in Rechnung gestellten Beträge innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Es sei denn, er habe den Betrag bereits via Voraus- oder Akontozahlung beglichen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, fällt der Kunde automatisch in Verzug und schuldet eine Mahngebühr von CHF 20. Ab Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde zudem Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %.

SL Vermessung behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Anzahlungen oder Vorauskasse zu verlangen. Bei Nichtbezahlung innert Frist ist SL Vermessung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Leistungen nicht zu erbringen.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen SL Vermessung ist nicht zulässig.

SL Vermessung steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug des Kunden eine weitere Dienstleistungserbringung zu verweigern.

5. Pflichten von SL Vermessung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt SL Vermessung seine Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Dazu gehört insbesondere die Modellierung der Plandaten in 3D-Digital-Format zur Benutzung für Maschinensteuerungen oder Vermessungsgeräten.

SL Vermessung hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung seiner vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. SL Vermessung hat sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistungen durch SL Vermessung erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen für SL Vermessung.

Der Kunde ist insbesondere selbst verantwortlich, die Koordinaten der Grenz- und Lagefixpunkte, die Differenzen in der gegenseitigen Lage (Spannungen) sowie die korrekten Vermarkungen von Kontrollpunkten zu prüfen. Jegliche Haftung von SL Vermessung hierfür wird ausgeschlossen.

Der Kunde ist auch selbst verantwortlich, die durch SL Vermessung aufbereiteten Daten auf ihre Richtigkeit und Aktualität zu prüfen und insbesondere nach jeder Inbetriebnahme eines Positionierungssystems dessen korrekte Funktionsweise durch Überprüfung der Messwerte an mindestens einem Kontrollpunkt zu prüfen und dies zu dokumentieren. Jegliche Haftung von SL Vermessung hierfür wird ausgeschlossen.

Der Kunde beauftragt SL Vermessung einen Gesamtauftrag, bei welchem es zum Pflichtenheft von SL Vermessung gehört, bei Architekten, Planern und Ingenieuren die benötigen Daten einzuholen. Der Kunde ermächtigt SL Vermessung hierzu ausdrücklich.

Weiter ist der Kunde zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat SL Vermessung jegliche im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung erforderlichen Informationen zu geben und Unterlagen unaufgefordert, vollständig und inhaltlich korrekt zu übergeben. SL Vermessung geht davon aus, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind, sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen des Kunden obliegt der SL Vermessung nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

Allfällige, sich während der Bearbeitung des Auftrags oder im Nachhinein ergebenden und gewünschten Änderungen betreffend Daten und Ausführung des Auftrages hat der Kunde schriftlich einzugeben, anderenfalls SL Vermessung jegliche Haftung ablehnt. 

7. Gewährleistung

SL Vermessung haftet im Sinne von Art. 398 Abs. 2 OR für getreue und sorgfältige Ausführung der bestellten Dienstleistung.

8. Haftung

Die Umsetzung der Projektdaten in das gewünschte Format geschieht auf Basis der vom Kunden eingereichten Plandaten. Eine inhaltliche Prüfung der eingereichten Plandaten durch SL Vermessung erfolgt nicht. Entsprechend ist der Kunde für die von ihm eingereichten Plandaten selbst verantwortlich.

Jegliche Haftung für Planungsmängel Dritter oder für Planfolgemängel wird ausgeschlossen und jegliche Haftung für Schäden aus mangelhafter Übertragung von Planungsdaten bei der Formatumwandlung wird auf das Doppelte der Honorarsumme von SL Vermessung für die jeweilige Dienstleistung beschränkt.

Im Übrigen schliesst SL Vermessung jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen SL Vermessung und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen, aus. SL Vermessung haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

9. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen von SL Vermessung für www.vermessung.ch sind integraler Bestandteil dieser AGB.

10. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von SL Vermessung jederzeit geändert werden. 

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

11. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch SL Vermessung, dessen Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden und Pandemien verunmöglicht, so ist SL Vermessung während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann SL Vermessung vom Vertrag zurücktreten. SL Vermessung hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt für noch nicht geleistete Dienstleistungen vollumfänglich zurückzuerstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

12. Weitere Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.

Der Gerichtsstand ist Oberkulm AG, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

Oberkulm, 01. Juni 2021